Satzung

Grundlage für die unmittelbare Arbeit des Chores bildet die icon pdf  Ordnung für die Kirchenchöre in der Erzdiözese Freiburg in der Fassung vom 29. März 2000.

Auszug aus der Ordnung für die Kirchenchöre in der Erzdiözese Freiburg: “Der Kirchenchor ist eine Einrichtung der Kirchengemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Er dient vorrangig der musikalischen Gestaltung der Liturgie und pflegt die geistliche und nach Möglichkeit auch die weltliche Chormusik.”

Diese Ordnung basiert auf folgenden weiterführenden Veröffentlichungen:

icon pdf  Dekret zur Errichtung des Diözesan-Cäcilien-Verbandes(DCV) in der Erzdiözese Freiburg.

icon pdf  Satzung des Diözesan-Cäcilien-Verbandes (DCV) in der Erzdiözese Freiburg..

icon pdf  Einteilung der Dekanatsverbände in Bezirke